 
    
Diese Tipps helfen Ihnen bei psychischen Erkrankungen Ihre Berufsunfähigkeitsrente zu bekommen
Der Nachweis einer Berufsunfähigkeit bei psychischen Erkrankungen ist oft schwierig. Dies unterscheidet sich deutlich von körperlichen Erkrankungen, bei denen beispielsweise MRT- oder Röntgenbilder als Nachweis dienen. Bei psychischen Problemen sind Ihre eigenen Angaben und Beschreibungen zunächst von größter Bedeutung.
Sie sind berufsunfähig, wenn Sie aufgrund einer Krankheit die wesentlichen Aufgaben in Ihrem Beruf nicht mehr erfüllen können. In der Regel gilt dies, wenn Sie Ihre Arbeit für mindestens sechs Monate nur noch zur Hälfte bewältigen können.
Wie beweisen Sie Ihre Erkrankung, wenn es keine „objektiven“ Nachweise gibt? Und welche psychischen Krankheiten können zu einer Berufsunfähigkeit führen?
Dieser BU-Ratgeber bietet Ihnen Erklärungen, Beispiele und Tipps aus unserer täglichen Arbeit. Wir zeigen Ihnen typische Anzeichen für eine Erkrankung und geben Ihnen Hinweise, die Ihnen helfen, Ihre BU-Rente zu erhalten.
Welche beruflichen Aufgaben gestalten sich bei psychischen Erkrankungen oft als schwierig? Wie wirken sich die Symptome auf Ihre Arbeit und die Prüfung der Berufsunfähigkeit aus? Was sollten Sie dabei beachten? Wie beschreiben Sie Ihre Beschwerden und deren Folgen am besten?
Wir erläutern auch anhand von Beispielen aus Gerichtsurteilen, was vor Gericht von Bedeutung ist. Wenn Sie die Punkte in diesem Text berücksichtigen, versteht die Berufsunfähigkeits-Versicherung Ihren Fall viel besser.
Hinweis zu Quellen: Wir verlinken alle medizinischen Informationen zu verlässlichen deutschen Quellen im Internet.
Schneller Überblick: Welche Funktionen im Beruf sind oft betroffen?
| Diagnose | Kernauswirkungen im Job | Besonders betroffene Funktionen | 
| Rezidivierende Depression (ICD-10 F33) | wiederkehrende Einbrüche von Antrieb, Konzentration, Belastbarkeit | Antrieb, Konzentration, Tempo, soziale Interaktion | 
| Schwere Episode/Major Depression (ICD-10 F32.2/.3) | ausgeprägte Antriebs- und Entscheidungsunfähigkeit | Antrieb, Entscheidungsfähigkeit, Schlaf/Tagesschläfrigkeit | 
| Generalisierte Angst/Panik (ICD-10 F41) | ständige Sorgen, Panikattacken, Vermeidung | Aufmerksamkeit, Präsenz in Kundensituationen, Reisetätigkeit | 
| Bipolare Störung (ICD-10 F31) | depressive UND (hypo)manische Phasen | Stabilität, Impulskontrolle, Planung | 
| Schizophrenie (ICD-10 F20–F29) | Wahn/Halluzinationen, Realitätsbezug gestört | Realitätsprüfung, Teamfähigkeit, Sicherheit | 
| PTBS (ICD-10 F43.1) | Flashbacks, Schlafstörungen, Vermeidung | Stressresistenz, Konzentration, Auslösersituationen | 
| Anpassungsstörung (ICD-10 F43.2) | Reaktion auf Belastung, meist zeitlich begrenzt | Belastbarkeit, Organisation, Sozialkontakt | 
| Somatoforme (Schmerz‑)Störung (ICD-10 F45.1/F45.4) | langanhaltender Schmerz/ Beschwerden ohne organische Ursache | Ausdauer, Sitzen/Stehen/Feinmotorik, Aufmerksamkeit | 
Häufige psychische Erkrankungen im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit
Rezidivierende depressive Störung (ICD-10 F33)
Definition
- Wiederholte depressive Episoden, dazwischen Zeiten mit Besserung/Remission. ICD-10 F33 (WHO/BfArM): ICD-10-GM-2025: F33.- Rezidivierende depressive Störung - icd-code.de
- Schweregrade wie bei F32: leicht, mittelgradig, schwer.
Typische Symptome
- Psychisch: anhaltend gedrückte Stimmung, Interessenverlust, Schuldgefühle: ICD-10-GM-2025: F32.- Depressive Episode - icd-code.de
- Körperlich: Schlafstörungen, Appetit-/Gewichtsverlust, Erschöpfung.
- Kognitiv: Konzentrations- und Entscheidungsschwäche.
- Leitlinie: Nationale Versorgungsleitlinie Depression (NVL): https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/nvl-005
Berufliche Auswirkungen (Beispiele)
- Antrieb fehlt für Kernaufgaben (z. B. Außendienst, Projektleitung).
- Häufige Fehler bei komplexen Tätigkeiten wegen Konzentrationsmangel.
- Soziale Interaktion fällt schwer (Teamführung, Kundengespräche).
- Langfristige Rückfallgefahr erschwert stabile Berufsausübung.
Schwere depressive Episode / Major Depression (ICD-10 F32)
Definition
- Eine depressive Episode. Schweregrade: leicht (F32.0), mittel (F32.1), schwer ohne Psychose (F32.2), schwer mit Psychose (F32.3).
 ICD-10: ICD-10-GM-2025: F32.- Depressive Episode - icd-code.de
- Leitlinie NVL Depression: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/nvl-005
Typische Symptome
- Psychisch: tiefe Niedergeschlagenheit, Freudlosigkeit.
- Körperlich: starke Müdigkeit, Morgentief, Schlafstörungen.
- Kognitiv: stark reduzierte Konzentration/Entscheidungsfähigkeit
Berufliche Auswirkungen (Beispiele)
- Selbst Routinearbeiten (E-Mails, Dokumentation) kaum möglich.
- Unfähigkeit, Termine zu halten oder Kundenkontakte zu pflegen.
- Gefahr von Fehlentscheidungen bei Verantwortungstätigkeiten.
Angststörungen: GAD und Panikstörung (ICD-10 F41)
Definition
- 
        Generalisierte Angststörung (GAD) und Panikstörung: anhaltende Sorgen oder wiederkehrende Panikattacken.
 ICD-10 F41: ICD-10-GM-2025: F41.- Andere Angststörungen - icd-code.de
- S3-Leitlinie Angststörungen (AWMF 051-028): https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/051-028
Typische Symptome
- Psychisch: ständige Besorgnis, innere Unruhe, Erwartungsangst.
- Körperlich: Herzrasen, Schwindel, Zittern, Atemnot (Panikattacken).
- Kognitiv: Grübeln, Aufmerksamkeitsprobleme.
Berufliche Auswirkungen (Beispiele)
- Vermeidung von Auslösern (z. B. Meetings, Präsentationen, Bahnreisen).
- Häufige Unterbrechungen, Flucht aus Situationen bei Panik.
- Unsicherheit in kunden- oder sicherheitsrelevanten Tätigkeiten.
Bipolare Störung (ICD-10 F31)
Definition
- Wechsel zwischen depressiven und (hypo)manischen Phasen. ICD-10 F31:
 ICD-10-GM-2025: F31.- Bipolare affektive Störung - icd-code.de
- S3-Leitlinie Bipolare Störungen (AWMF 038-019): https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/038-019
Typische Symptome
- Depressive Phasen: wie oben.
- (Hypo)manische Phasen: gesteigerter Antrieb, vermindertes Schlafbedürfnis, Risk-Taking, Reizbarkeit.
Berufliche Auswirkungen (Beispiele)
- Unzuverlässige Leistungsfähigkeit (Phasenwechsel).
- In manischen Phasen riskante Entscheidungen (z. B. Finance, Führung).
- In depressiven Phasen deutliche Leistungseinbrüche.
Schizophrenie / Schizophreniforme Störungen (ICD-10 F20–F29)
Definition
- Gruppe mit Störungen des Realitätsbezugs (Wahn, Halluzinationen), Denk- und Affektstörungen.
 ICD-10 F20–F29 (z. B. F20): ICD-10-GM-2025: F20.- Schizophrenie - icd-code.de
- S3-Leitlinie Schizophrenie (AWMF 038-009): https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/038-009
Typische Symptome
- Psychisch: Wahnideen, Halluzinationen, sozialer Rückzug.
- Kognitiv: Denkzerfahrenheit, Aufmerksamkeits- und Gedächtnisdefizite.
- Negativsymptome: Antriebsmangel, Verarmung der Sprache.
Berufliche Auswirkungen (Beispiele)
- Schwierigkeiten bei Realitätsprüfung und Zusammenarbeit.
- Erhöhtes Sicherheitsrisiko in Maschinen-/Verkehrsberufen.
- Häufig dauerhafte Einschränkungen trotz Behandlung.
Posttraumatische Belastungsstörung – PTBS (ICD-10 F43.1)
Definition
- Folge einer extremen Bedrohung/Traumatisierung. Kern: Wiedererleben (Flashbacks), Vermeidung, Übererregung.
 ICD-10 F43.1: https://www.icd-code.de/icd/code/F43.1.html
- S3-Leitlinie PTBS (AWMF 051-010): AWMF Leitlinienregister
- Hinweis: Die Leitlinie war bis April 2024 gültig und wird nach einer Aktualisierung hier verlinkt.
Typische Symptome
- Psychisch: Albträume, intrusive Erinnerungen, starke Triggerreaktionen.
- Körperlich: Schlafstörungen, Schreckhaftigkeit, Hyperarousal.
- Kognitiv: Konzentrationsprobleme, Gedächtnisstörungen.
Berufliche Auswirkungen (Beispiele)
- Ausfallzeiten durch Trigger am Arbeitsplatz (z. B. Blaulicht, Lärm).
- Probleme in Schicht- und Einsatzdiensten (Schlaf/Stress).
- Erschwerte Wiedereingliederung in belastende Umfelder.
Anpassungsstörungen, Erschöpfungs-/Stressfolge-Störungen (ICD-10 F43.2; Burnout-Nähe)
Definition
- Reaktion auf belastendes Ereignis/Lebensveränderung mit emotionaler Beeinträchtigung. ICD-10 F43.2: ICD-10-GM-2025: F43.- Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen - icd-code.de
- Burnout ist keine eigene ICD-Diagnose; oft inhaltlich nahe an F43.2.
Typische Symptome
- Psychisch: depressive Stimmung, Angst/Sorge, Überforderung.
- Körperlich: Schlafstörungen, Erschöpfung.
- Kognitiv: Planungs- und Durchhalteprobleme.
Berufliche Auswirkungen (Beispiele)
- Einbruch der Belastbarkeit bei Termindruck/Umstrukturierung.
- Häufige Fehlzeiten, reduzierte Stundenmodelle nötig.
- In der Regel zeitlich begrenzt – Verlauf beachten.
Somatoforme Schmerzstörung / anhaltende somatoforme Störung (ICD-10 F45.4/F45.1)
Definition
- Andauernde körperliche Beschwerden (z. B. Schmerz), ohne ausreichende organische Erklärung; hoher Leidensdruck.
 ICD-10 F45.1 und F45.4: ICD-10-GM-2025: F45.- Somatoforme Störungen - icd-code.de
- AWMF-Leitlinie nicht-spezifische, funktionelle und somatoforme Beschwerden (051-001): https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/051-001
- Hinweis: Die Leitlinie war bis Juli 2023 gültig und wird nach einer Aktualisierung hier verlinkt.
Typische Symptome
- Körperlich: chronische Schmerzen, Magen-Darm-, Herz-Kreislauf-Beschwerden.
- Psychisch: Sorge um Gesundheit, Hilflosigkeit.
- Kognitiv: Aufmerksamkeitsbindung an Symptome.
Berufliche Auswirkungen (Beispiele)
- Belastungen durch Sitzen/Stehen/Feinmotorik eingeschränkt.
- Häufige Unterbrechungen, geringere Ausdauer.
- Konflikt mit Zeit- und Leistungsdruck.
Symptome und deren Auswirkungen bei BU-Prüfung mitteilen und nachweisen
Symptome und deren Auswirkungen auf die Berufstätigkeit bei BU-Prüfung müssen Sie mitteilen und nachweisen. Ganz wichtig: Maßstab ist Ihr konkreter Beruf mit seinen prägenden Tätigkeiten (keine fiktive „Verweisung“ auf andere Jobs ohne entsprechende Klausel).
- Wichtig sind nachvollziehbare, aktuelle fachärztliche Berichte: Diagnose mit ICD-Code, Verlauf, Therapie, Funktionsbeeinträchtigungen im Alltag/Beruf (vgl. auch gerichtliche Anforderungen an Atteste, z. B. für PTBS).
- Typische Nachweise: Facharztbericht/Psychotherapieberichte, Medikamentenplan, Reha-/Klinikberichte, Arbeitsplatzbeschreibung, ggf. Tätigkeitsprofil, Tagebuch über Einschränkungen.
Urteile zum Thema Psyche und Berufsunfähigkeit (kurz und verständlich)
- OLG Bremen – Urteil vom 25.06.2010 (Az. 3 U 60/09): OLG Bremen, 25.06.2010 - 3 U 60/09 - abrufbar bei dejure.org Kernaussage: Das OLG Bremen befasste sich mit der Frage, ob ein Versicherter wegen einer depressiven Erkrankung als berufsunfähig im Sinne der Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung anzusehen ist. Wichtig zum Nachweis der Berufsunfähigkeit: Der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass er infolge Krankheit außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen ist dies besonders anspruchsvoll, da die Beschwerden oft subjektiv sind.
- BGH, Urteil vom 11.05.2011 – IV ZR 137/10, VersR 2011, 1009. Sachverhalt/Ergebnis: Krankentagegeld bei psychischer Erkrankung nach Mobbing. Der Versicherer darf nicht verlangen, den Arbeitsplatz zu wechseln. Entscheidend ist, ob die bisherige Tätigkeit krankheitsbedingt nicht ausgeübt werden kann. BGH, Urteil vom 9. 3. 2011 – IV ZR 137/10 Übertragbar auf BU-Fälle: Für BU zählt ebenfalls die konkrete Berufsausübung; Arbeitsplatzwechsel ist kein Muss.
- LAG Hamm, Beschluss vom 14.06.2019 – 14 Ta 566/18, LAG Hamm, Beschluss vom 14.06.2019 - 14 Ta 566/18 - abrufbar bei openJur Ergebnis: Gericht beschreibt typische Symptome nach ICD-10 (ICD-10 F32) und NVL Depression. Mittelgradige bis schwere Episoden können die Fähigkeit, Fristen/Termine einzuhalten, erheblich beeinträchtigen. Relevanz: Illustriert die funktionellen Auswirkungen im rechtlichen Kontext auch für BU-Fälle
- SG Aachen, Urteil vom 16.11.2012 – S 6 U 251/11, Sachverhalt/Ergebnis: Abgrenzung depressive Episode (ICD-10 F32) zu Anpassungsstörung (ICD-10 F43.2) anhand ICD-10. Relevanz: Für BU-Leistungsprüfung u.U. wichtig (Schweregrad, Dauer, Funktionsdefizite). SG Aachen, 16.11.2012 - S 6 U 251/11 - dejure.org
Fazit
- Psychische Erkrankungen sind häufige Ursachen für BU. Entscheidend ist, wie stark sie Ihre Kernaufgaben im konkreten Beruf beeinträchtigen.
- Was hilft: Klare ICD-10-Diagnosen, Leitliniengerechte Therapie, konkrete Beschreibung Ihrer Tätigkeiten und der täglichen Einschränkungen.
- Achten Sie auf Nachvollziehbarkeit: Wer behandelt Sie seit wann, mit welchem Verlauf? Welche Aufgaben gehen (nicht mehr)? Welche Arbeitsbedingungen verschlimmern die Symptome?
Sie sind unsicher, wie Sie Ihre Ansprüche vorbereitest oder ablehnende Entscheidungen angreifen? Sprechen Sie frühzeitig mit einer Anwältin/einem Anwalt, die/der im Versicherungsrecht tätig ist. Sie oder er kann die Unterlagen sichten, bei Attesten unterstützen und die Kommunikation mit dem Versicherer übernehmen. Wir bieten diese Leistung an. Kontaktieren Sie uns gerne!
10 FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR BERUFSUNFÄHIGKEIT BEI PSYCHISCHEN ERKRANKUNGEN
Im Folgenden finden Sie typische Fragen, wie sie Betroffene zur Berufsunfähigkeit bei psychischen Erkrankungen in den von uns betreuten Leistungsfällen stellen, und klare Antworten, die Ihnen helfen, die eigenen Ansprüche gut vorzubereiten.
Nein, Sie sind nicht automatisch berufsunfähig, wenn Sie Depressionen haben. Berufsunfähig ist, wer wegen einer Krankheit die wesentlichen Aufgaben des letzten Berufs in der Regel für voraussichtlich sechs Monate nur noch zur Hälfte erledigt. Eine Depression zählt zu diesen Krankheiten, bewirkt aber nicht immer die Berufsunfähigkeit. Wichtig ist, wie stark die Symptome die tägliche Arbeit begrenzen. Das beeinflusst etwa den Tatendrang, die Aufmerksamkeit, die Entscheidungsfähigkeit, den Umgang mit Kunden oder die Leitung eines Teams.
Mit der 50-Prozent-Grenze ist nicht automatisch „50 Prozent Arbeitszeit“ gemeint, sondern Ihre Leistungsfähigkeit bezogen auf Ihren Beruf: Prägende Tätigkeiten können hier wichtig werden. Welche Hauptaufgaben machen Ihren Beruf aus? Wie viel davon schaffen Sie noch – und mit welcher Qualität? Wie verlässlich sind Sie noch in Termin- und Verantwortungsfunktionen? Wenn Sie im Kernaufgaben gar nicht mehr verreichten können, die nur einen Bruchteil der Arbeitszeit ausmachen, sind Sie trotzdem berufsunfähig.
Die BU-Versicherung will möglichst konkrete und aktuelle Unterlagen sehen: Fachärztliche Berichte (mit Diagnose inkl. ICD-Code), Verlauf, Therapie, Medikation, Reha- und Klinikberichte, Psychotherapie-Dokumentation (so weit verfügbar), Eigene Tätigkeitsbeschreibung/Arbeitsplatzprofil (Was sind Ihre Kernaufgaben?), gegebenfalls ein Tagebuch zu typischen Ausfällen/Fehlern/Triggern, Belege zu Fehlzeiten, Arbeitsplatzanpassungen, gescheiterten Wiedereingliederungen.
Zum Nachweis der BU reichen eine Krankschreibung oder ein kurzes Attest nicht. Eine bloße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung allein sagt zu wenig über die dauerhafte Einschränkung Ihrer konkreten Berufstätigkeit. Wichtig sind nachvollziehbare fachärztliche Aussagen zu: Diagnosen und Schweregrad, gegebenenfalls konkrete Leistungseinbußen (z. B. Konzentrationsdauer, Belastbarkeit, Entscheidungsfähigkeit), Prognose (voraussichtlich mindestens sechs Monate).
Die BU-Versicherung darf Sie auf einen anderen Job nur verweisen, wenn Ihr Vertrag das ausdrücklich vorsieht. Ohne Verweisungsklausel kommt es nur auf Ihren letzten Beruf zu gesunden Tagen in seiner konkreten Ausgestaltung an. Mit Verweisungsklausel kann der Versicherer prüfen, ob Ihnen eine andere, Ihrer Ausbildung und Lebensstellung entsprechende Tätigkeit zumutbar ist. Prüfen Sie Ihre Bedingungen daher genau.
Wenn Sie noch ein bisschen oder nur noch leichtere Aufgabe arbeiten, ist dies nicht zwingend ein Problem für die BU-Rente. Entscheidend kann sein, ob Sie die prägenden Tätigkeiten Ihres letzten Berufs zu gesunden Tagen noch erfüllen können. Teilweise Tätigkeit oder reduzierte Stunden schließen BU nicht grundsätzlich aus. Beachten Sie aber: Je nach Vertrag kann eine dauerhaft aufgenommene andere Tätigkeit mit vergleichbarer Lebensstellung relevant für die Leistungsprüfung sein. Dokumentieren Sie genau, was Sie (nicht mehr) leisten können und warum.
Auch bei einer psychischen Erkrankung können Sie sich auf einen Gutachtertermin der BU-Versicherung vorbereiten. Bringen Sie alle wichtigen und aktuellen Unterlagen mit. Dazu gehören zum Beispiel Berichte von Fachärzten, Ihr Medikamentenplan oder Berichte aus einer Reha. Erklären Sie genau, was Sie in Ihrem Beruf tun. Beschreiben Sie Ihre wichtigsten Aufgaben, Ihre Verantwortung und den typischen Stress. Das ist zum Beispiel Termindruck, häufige Reisen, der Kontakt mit Kunden, die Leitung eines Teams oder die Arbeit in Schichten. Erzählen Sie mit Beispielen, welche Probleme bei der Arbeit auftreten. Bekommen Sie zum Beispiel Panik in Besprechungen? Machen Sie Fehler bei schwierigen Aufgaben oder fühlen Sie sich überfordert, wenn eine Frist näher rückt? Bleiben Sie dabei sachlich. Beschönigen Sie nichts, aber übertreiben Sie auch nicht. Erklären Sie, wie sich gute und schlechte Tage unterscheiden. Ein Symptomtagebuch oder eine Liste Ihrer Tätigkeiten mit Zeitangaben helfen dem Gutachter ebenfalls. Achten Sie darauf, dass Ihre Erzählungen zu den Informationen in Ihren Unterlagen passen. Beides darf sich nicht widersprechen. Wenn Sie diese Ratschläge beachten, versteht der Gutachter Ihre Situation deutlich besser.
Gute und schlechte Tage sind bei vielen psychischen Erkrankungen wie bipolarer Störung oder Angststörung häufig. Aussagekräftig für Berufsunfähigkeit ist das Gesamtbild über einen längeren Zeitraum. Bei phasenhaften oder stark schwankenden Verläufen zählt letztlich die durchschnittliche, verlässlich abrufbare Leistungsfähigkeit in den prägenden Aufgaben. Hilfreich sind: Symptomtagebuch (Leistungsfähigkeit, Auslöser, Ausfälle), Dokumentierte Fehlschläge bei Wiedereingliederung, Berichte, die die Schwankungen und deren Auswirkungen auf Termine, Entscheidungen, Kundensituationen oder Reisetätigkeit beschreiben.
Ob Sie Leistungen wegen BU bekommen, kann von Ihren Angaben im Antrag auf die BU-Versicherung abhängen. Wichtig ist, ob Sie die Gesundheitsfragen damals vollständig und ehrlich beantwortet haben. Frühere Erkrankungen schließen Zahlungen nicht automatisch aus. Ein Problem kann es geben, wenn Ihre Angaben fehlten oder falsch waren. Wenn Sie alles richtig angegeben haben, prüfen wir, ob Sie jetzt nach den Regeln Ihres Vertrags berufsunfähig sind. Wenn Angaben falsch sind, aber 5 oder im besten Fall 10 Jahre seit Abgabe der Vertragserklärung verstrichen sind, kann das positiv für Sie sein.
