Haben Sie sich jemals gefragt, wie es sich anfühlt, wenn Ihr Körper Sie im Stich lässt, aber Ihre Versicherung Ihnen nicht glaubt?
Für Menschen mit chronischem Fatigue-Syndrom (CFS) ist dies oft bittere Realität. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil vom 13.09.2023 (Az. 20 U 371/22) einer Grundschullehrerin Recht gegeben, die seit 2016 an CFS leidet und deren Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung verweigerte.
Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig (16. Zivilsenat) befasste sich in einem Berufungsverfahren mit der Frage, ob einem Versicherungsnehmer (hier: einer Erzieherin) fortlaufend Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zustehen. Die Klägerin litt an Rückenbeschwerden, die sie an ihrer bisherigen Tätigkeit als Krippenerzieherin hinderten. Der Versicherer hatte zunächst „Kulanzleistungen“sowie später ein befristetes Anerkenntnis erbracht....
Ein Musiklehrer gab vor Abschluss des Vertrages seine Beschwerden am Rücken nicht an. Der Versicherer focht im Rahmen der Leistungsprüfung daraufhin die Berufsunfähigkeitsversicherung an.