Viele Versicherte kennen das Problem aus eigener Erfahrung – Sie haben berechtigte Leistungsansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, sind sich aber unsicher, wie Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente beantragen sollen und / oder haben schlicht Angst, etwas falsch zu machen.
Dieses "Bauchgefühl" ist berechtigt, denn bei der Beantragung und Durchsetzung einer Berufsunfähigkeitsrente bzw. der Durchsetzung von Leistungsansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitversicherung kann der Laie Fehler machen, die im schlimmsten Fall zum Leistungsausschluss beim Versicherer führen.
Zudem befinden sich viele Betroffene in einem "angeschlagenen" physischen und psychischen Zustand, der Fehler bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente begünstigt und so den Versicherern in die Karten spielt!
Dies betrifft sowohl die Qualität und Quantität der einzureichenden Unterlagen, als auch den eigentlichen Antrag zur Berufsunfähigkeitsrente beim Versicherer.
Beschreibung Ihres Berufes
Eine möglichst exakte Tätigkeitsbeschreibung vor und nach der Krankheit bzw. dem Unfall ist von elementarer Bedeutung für die Erlangung der Berufsunfähigkeitsrente und wird Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer persönlichen Leistungsansprüche aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung helfen.
"Abstrakte oder konkrete Verweisbarkeit"
Sie haben aufgrund Ihrer Leiden bereits den Beruf gewechselt oder Ihre Tätigkeit immer mehr eingeschränkt? Hier kann sich die Frage stellen, ob Sie der Versicherer konkret auf eine neue Tätigkeit verweisen kann. Häufig muss hier aber zunächst geprüft werden, auf welchen Beruf und in welcher Ausgestaltung es als Ausgangspunkt bei der Prüfung überhaupt ankommt.
Bei solchen Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen, die keinen Verzicht auf die sogenannte "abstrakte Verweisbarkeit" aufweisen, stellt sich sogar ohne Berufswechsel die Frage, ob Sie nicht noch einen anderen „abstrakten“ Vergleichsberuf ausüben können.
Medizinische Unterlagen
Die Schlüssigkeit der medizinischen Unterlagen spielt ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente - wenn Ihr Arzt Ihren Antrag fachlich nicht eindeutig unterstützt, können Sie nicht mit der Durchsetzung Ihres Leistungsanspruches aus der Berufsunfähigkeitsversicherung rechnen.
"Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung"
Die vorvertragliche Anzeigepflicht bezeichnet die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, das Versicherungsunternehmen bis zur Abgabe der Vertragserklärung im Zusammenhang mit dem Versicherungsabschluss zutreffend insbesondere über seine Gesundheitsverhältnisse zu informieren. Auch dieser Umstand kann vor Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente zu prüfen sein.
Als Rechtsanwälte beraten und vertreten wir Sie in Hamburg, Kiel und bundesweit insbesondere im Rechtsbereich Versicherungsrecht und Sozialrecht bei Berufsunfähigkeit, Invalidität oder Krankheit.
Also immer dann, wenn Sie Ihr Recht wahren möchten und Ihre Leistungsansprüche aus der Berufunfähigkeitsversicherung oder der von Ihnen abgeschlossenen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung geltend machen möchten.
Riskieren Sie nicht Ihre persönliche finanzielle Absicherung für die kommenden Jahre durch einen unbedachten Fehler; lassen Sie sich anwaltlich beraten und vertreten!
Kostenlose Erstberatung per Telefon
Wir bieten Ihnen vor der Beauftragung ein kostenfreies und für Sie unverbindliches telefonisches Erstgespräch im Bereich der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung an.
Sie erhalten eine Ersteinschätzung der rechtlichen Situation, über den Ablauf, die Erfolgschancen und natürlich die Kosten. Anschließend erhalten Sie ein Festpreisangebot für eine Erstberatung. Nach Erteilung des Auftrags werden Sie vollumfänglich beraten.