Ein Hinterbliebener kann Anspruch auf Witwenrente haben, auch wenn der Ehepartner schwer an Krebs erkrankt ist - sofern der Verstorbene bis zum Tod arbeitete. Entscheidend ist, ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Satzung des Versorgungswerks vorliegt. Das Urteil des VG Göttingen stärkt die Rechte von Hinterbliebenen: Wer trotz Krankheit bis zum Tod arbeitet, sichert seinen Angehörigen die Witwenrente. Versorgungseheklauseln greifen dann nicht.
Wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn bei Vertragsabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen durch unzureichende Sprachkenntnisse falsch beantwortet werden?
Die Krebsoperation (Entfernung eines Schilddrüsentumors) des Klägers war nicht komplikationslos verlaufen und hatte zu einer Lähmung eines Stimmbandnerves geführt. Er beantragte in der Folge bei der Beklagten die Anerkennung einer Behinderung.