Sie möchten sich gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern? Dann sollten Sie die Bedingungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung genau kennen. Wer weiß schon, was im Kleingedruckten steht?
Was ist eigentlich versichert, wann zahlt die Versicherung, und welche Fallstricke gibt es? Dieser Ratgeber erklärt, worauf Sie bei den Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten müssen.
Die Bedingungen (Allgemeine Versicherungsbedingungen, AVB) legen fest, wann und wie die Versicherung zahlt. Sie sind das Herzstück Ihres Vertrags. Hier steht zum Beispiel:
Manche Verträge sehen vor, dass Versicherungsnehmer auf einen anderen (ggf. leichteren) Beruf verwiesen werden können, den sie theoretisch ausüben könnten („abstrakte Verweisung“). Empfehlenswert ist jedoch eine Vertragsgestaltung, die dem Versicherer solche Verweisungen untersagt („Verzicht auf abstrakte Verweisung“). Wer nicht „abstrakt“ verwiesen werden kann, vermeidet Streitigkeiten, bei denen etwa behauptet wird, man könne ja noch irgendeine andere Tätigkeit ausüben.
Beispiel: Selbstständiger Handwerker mit Unfall
Herr S. führte einen kleinen Handwerksbetrieb. Nach einem Unfall auf der Baustelle war er nicht mehr in der Lage, körperliche Tätigkeiten auszuüben. Der Versicherer argumentierte, er könne theoretisch reine Bürotätigkeiten ausüben und verweigerte die Zahlung. Da im Vertrag jedoch ausdrücklich ein „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ vereinbart war, konnte Herr S. die Leistung erfolgreich durchsetzen.
Ja, wenn Sie wieder arbeiten können oder die Berufsunfähigkeit unter 50% sinkt. Dies ist in den Versicherungsbedingungen genau geregelt.
Die Versicherung prüft regelmäßig, ob Sie noch berufsunfähig sind. Sie erhalten dann ein Schreiben von der BU-Versicherung.
Gute Verträge verzichten darauf, Sie auf einen anderen Beruf zu verweisen, den Sie theoretisch noch verrichten könnten. Sie verbessern also ihre Chance auf Anerkennung der Berufsunfähigkeitsrente, wenn diese Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vereinbart ist.
Leistungen können in der Regel ab dem Zeitpunkt beantragt werden, zu dem die Berufsunfähigkeit (rückwirkend) festgestellt wird. Meist steht in den Bedingungen, dass die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente mit Ablauf des Monats des Eintritts der Berufsunfähigkeit beginnt.
Die Feststellung erfolgt maßgeblich durch ärztliche Unterlagen, die belegen, dass der Versicherte seine beruflichen Tätigkeiten aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausüben kann. Was Sie der Versicherung dazu vorlegen müssen, steht in den Bedingungen Ihrer Versicherung.
Lesen Sie die Bedingungen genau. Im Zweifel lassen Sie sich vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung beraten. Nur so wissen Sie, worauf Sie sich einlassen. Hier findne Sie weitere Informationen zum Abschluss einer BU-Versicherung.