Der Versicherer prüft anhand des Berufs und der Erkrankung, ob die Voraussetzungen der Leistungspflicht vorliegen und ob eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen gegeben ist (meist: mindestens 50% BU für voraussichtlich mindestens sechs Monate). Es wird auch geklärt, ob die Erkrankung oder der Unfall bereits vor oder bei Vertragsschluss bekannt war.
Die eingereichten ärztlichen Atteste, Gutachten und Tätigkeitsbeschreibungen werden sorgfältig geprüft. Der BU-Versicherer kann weitere Dokumente anfordern, um ein vollständiges Bild zu erhalten.
Bei Antragstellung auf die Versicherung müssen alle Fragen zur Gesundheit korrekt und vollständig beantwortet werden. Bei Verletzung dieser Pflicht (z.B. Verschweigen von Vorerkrankungen) kann der Versicherer die Leistung manchmal verweigern.
Der Versicherer kann eigene Gutachter beauftragen, um den Zustand der Gesundheit des Antragstellers und die Frage der Berufsunfähigkeit zu überprüfen. Eine fristgerechte Mitwirkung des Versicherungsnehmers ist hierbei wichtig.
Nach Abschluss der Prüfung teilt der Versicherer seine Entscheidung schriftlich mit. Bei Ablehnung muss eine detaillierte Begründung angegeben werden, sodass der Versicherungsnehmer nachvollziehen kann, warum keine Leistung erbracht wird.