
Stellen Sie sich vor: Sie sind krank, arbeiten nicht mehr und brauchen dringend Geld von Ihrer BU-Versicherung...
Doch die Berufsunfähigkeits-Versicherung zahlt nicht. Sie lehnt Ihren Antrag ab oder verlangt immer neue Unterlagen. Was tun Sie jetzt? Wer hilft Ihnen wirklich? Und wie setzen Sie Ihre Rechte durch?
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen die zwei Wege zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeit:
- das kostenlose Verfahren beim Ombudsmann oder
- der direkte Weg zum auf BU-Fragen spezialisierten Rechtsanwalt
Sie erfahren, wann welcher Schritt der richtige für Sie ist. Sie lernen die Vor- und Nachteile beider Wege kennen. Und Sie lesen, wie Sie Ihre Chancen auf Erfolg verbessern.
Das Wichtigste vorab
- Nehmen Sie sich Zeit: Prüfen Sie Ihren Fall genau. Wie kompliziert ist er? Um wie viel Geld geht es? Wie dringend brauchen Sie eine Lösung?
- Verfahren beim Ombudsmann: Gut bei einfachen, klaren Fällen. Es ist kostenlos und gibt Ihnen Zeit.
- BU-Anwalt einschalten: Bei schwierigen, dringenden Fällen oder wenn es um viel Geld geht, hilft ein spezialisierter Rechtsanwalt.
- Handeln Sie klug: Geben Sie nicht auf. Prüfen Sie alle Möglichkeiten sorgfältig.
Wer hilft bei Ärger mit der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wenn die Versicherung nicht zahlt, helfen Ihnen diese Stellen ohne ein Gericht
- Ombudsmann Versicherungen: Er schlichtet kostenlos zwischen Ihnen und der Versicherung.
- BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht): Sie bearbeitet allgemeine Beschwerden, aber entscheidet grundsätzlich keine Einzelfälle.
- Mit BU-Fällen vertrauter Rechtsanwalt: Er setzt Ihre Ansprüche professionell durch.
Was macht der Ombudsmann der Versicherungen?
Der Ombudsmann ist ein unabhängiger Schlichter. Er klärt Streit zwischen Ihnen und Ihrer Berufsunfähigkeits-Versicherung schnell, einfach und kostenlos. Sie brauchen dafür kein Gericht. Das Ziel ist eine faire Lösung für beide Seiten.
Vorteile beim "Verfahren Ombudsmann"
- Kostenlos: Sie zahlen keine Kosten für einen Anwalt oder ein Gericht.
- Kein Risiko: Sie zahlen auch dann nichts, wenn Sie verlieren.
- Die Verjährung stoppt: Ihre Ansprüche verjähren während des Verfahrens nicht. Das gibt Ihnen Zeit.
- Einfacher Antrag: Sie reichen Ihre Beschwerde schriftlich ein und brauchen dafür keinen Anwalt.
- Transparent: Sie sehen die Gründe der Versicherung und die Einschätzung des Ombudsmanns.
- Schnell: Das Verfahren dauert meist nur wenige Wochen oder Monate.
- Entscheidung ist bindend bis 10.000 Euro: Die Versicherung hält sich bis zu diesem Betrag an die Entscheidung.
- Sie behalten Ihre Rechte: Nach dem Verfahren gehen Sie bei Bedarf immer noch vor Gericht
Nachteile beim "Verfahren Ombudsmann"
- Keine Zeugen oder Gutachter: Der Ombudsmann befragt keine Zeugen. Er beauftragt auch keine Gutachter. Aber gerade bei einer Berufsunfähigkeit entscheiden oft medizinische Fragen.
- Entscheidung ist nicht bindend über 10.000 Euro: Die Versicherung muss dem Rat des Ombudsmanns bei höheren Summen nicht folgen.
- Geht es um mehr als 100.000 € scheidet das Verfahren ganz aus.
- Nicht für schwierige Fälle: Das Verfahren hilft bei komplizierten medizinischen oder beruflichen Fragen oft nicht weiter.
Wann lohnt sich das "Verfahren beim Ombudsmann"?
Das Verfahren lohnt sich für Sie, wenn:
- Sie um kleinere Beträge oder Nachzahlungen streiten.
- Der Fall einfach und klar ist, zum Beispiel bei Rechenfehlern, Fristen oder einfachen Fragen zum Vertrag.
- Sie Zeit brauchen, um Unterlagen zu sammeln oder eine Frist einzuhalten.
- Die Versicherung mit Ihnen redet und es keine schwierigen medizinischen Fragen gibt.
Beispiel: Die Versicherung sagt, Sie haben Ihren Antrag zu spät gestellt. Oder Sie streiten über die Höhe einer Nachzahlung.
Wann gehen Sie besser direkt zu einem Anwalt statt zum Ombudsmann Versicherungen?
Ein spezialisierter Anwalt ist die bessere Wahl, wenn:
- Es um hohe Summen oder Ihre Rente für viele Jahre geht.
- Komplizierte medizinische Fragen eine Rolle spielen, zum Beispiel zum Grad Ihrer Berufsunfähigkeit oder zu Gutachten.
- Die BU-Versicherung die Zahlung absichtlich verzögert oder endgültig ablehnt.
- Wichtige Fristen bald enden.
- Sie sich unsicher fühlen und einen Profi an Ihrer Seite brauchen.
Vorteile eines Anwalts statt Ombudsmann Versicherungen
Ein Rechtsanwalt kennt sich im Recht der Berufsunfähigkeit aus.
- Er kennt die Strategien der Versicherungen und die aktuellen Gerichtsurteile.
- Er prüft Ihren Fall, schätzt Ihre Chancen auf Erfolg ein und entwickelt einen Plan.
- Er spricht für Sie mit der BU-Versicherung und achtet auf alle Fristen.
- Er vertritt Sie vor Gericht und setzt Ihre Ansprüche durch.
Zusammenfassung und Rat
- Verfahren beim Ombudsmann: Gut bei einfachen, klaren Fällen und wenn Sie Zeit haben.
- Anwalt: Bei komplizierten, eiligen oder sehr teuren Fällen direkt zum Anwalt.
- Prüfen Sie Ihren Fall: Wie viel Geld fordern Sie? Wie schwierig ist die Situation? Wie schnell brauchen Sie eine Lösung?
Checkliste: Ombudsmann oder Anwalt – Was passt zu Ihrem Fall?
Kriterium | Ombudsmann-Verfahren | Anwalt für BU-Recht |
Kosten | Kostenlos | Kosten (ggf. über Rechtsschutzversicherung) |
Verjährungshemmung |
Ja | Ja (bei Klage) |
Beweisaufnahme |
Eingeschräbkt | Vollständig |
Komplexität des Falls |
Einfach bis mittel | Auch komplexe Fälle |
Schnelligkeit |
Hoch | Mittel bis langsam |
Durchsetzungskraft |
Empfehlung / Entscheidung | Vollstreckbares Urteil |
Nach Ombudsmann noch Klage möglich? |
Ja | - |
Tipp: So gehen Sie vor
- Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf.
- Schreiben Sie jede Kommunikation mit der Versicherung auf.
- Setzen Sie Fristen, wenn die Versicherung nicht reagiert
Ihr nächster Schritt
Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten sorgfältig. Nutzen Sie das Ombudsmann-Verfahren, wenn es passt. Schalten Sie frühzeitig einen erfahrenen Anwalt ein, wenn es um viel geht oder die Versicherung auf Zeit spielt. Ihre finanzielle Zukunft steht auf dem Spiel – handeln Sie klug und selbstbewusst.
Häufige Fragen und Antworten zum Verfahren Ombudsmann
Wer hilft bei Ärger mit der Versicherung?
Sie können das Ombudsmann-Verfahren nutzen, sich bei der BaFin beschweren oder direkt einen Anwalt einschalten.
Hat jede Versicherung einen Ombudsmann?
Nicht jede Versicherung hat einen Ombudsmann, es gibt zentrale Ombudsstellen wie den Versicherungsombudsmann e.V. Ihre Versicherung muss dort Mitglied sein.
Wann schalte ich einen Ombudsmann ein?
Sie schalten einen Ombudsmann ein, sobald Sie mit Ihrer Versicherung uneins sind und keine Einigung erzielen und das Verfahren zu Ihrem Fall passt.
Wer hat Anspruch auf einen Ombudsmann?
Privatpersonen mit einem Versicherungsvertrag haben Anpruch auf einen Ombudsmann, manchmal auch kleine Betriebe – sofern die Versicherung Mitglied beim Ombudsmann ist.
Was macht der Ombudsmann genau?
Der Ombudsmann prüft den Streitfall unabhängig und schlägt eine Lösung vor oder entscheidet.
Was tun, wenn die Versicherung nicht reagiert?
Schreiben Sie der Versicherung, setzen Sie eine Frist. Hilft das nicht, schalten Sie den Ombudsmann ein.
Was kostet das Ombudsmann-Verfahren?
Das Ombudsmann-Verfahren ist für Verbraucher kostenlos. Sie zahlen nur eigene Auslagen (z. B. Porto, Kopien).
Ist die Entscheidung des Ombudsmanns bindend?
Bis 10.000 Euro ist die Entscheidung für die Versicherung bindend, für Sie aber nie. Sie können immer noch klagen.
Wie lange dauert das Verfahren Ombudsmann?
Das Ombudsmann-Verfahren dauert meist einige Wochen bis wenige Monate.
Kann ich nach dem Ombudsmann noch klagen?
Ja, nach dem Einsatz eines Onbudsmanns ist eine Klage gegen den BU-Versicherer noch möglich.
Wann gehen Sie besser direkt zum Anwalt ohne Ombudsmann?
Bei schwierigen, dringenden oder besonders wertvollen BU-Fällen gehen Sie besser direkt zum BU-Rechtsanwalt.
Welche Vorteile bietet ein Anwalt mit oder ohne Verfahren Ombudsmann?
Fachwissen, strategische Beratung, professionelle Kommunikation mit der Versicherung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht.
Kann ich Ombudsmann-Verfahren und Anwalt kombinieren?
Ja, ein Anwalt kann Sie auch im Ombudsmann Verfahren beraten und später vor Gericht vertreten.
Wer trägt die Anwaltskosten beim Ombudsmann?
Mit Rechtsschutzversicherung übernimmt diese oft die Kosten, sonst tragen Sie sie selbst – außer Sie gewinnen vor Gericht.
Ihre Fragen?
Haben Sie Fragen zum Artikel oder brauchen Sie Unterstützung in Ihrem Fall? Dann rufen Sie mich gerne an unter 040/41910248!