Nein, entscheidend ist nicht eine bestimmte Krankheit für Erwerbsminderung. Entscheidend ist die Auswirkung auf Ihre Erwerbsfähigkeit, nicht die Diagnose selbst.
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Anwaltliche Erstberatung: Ihr erster Schritt zur Klarheit: Sie sind sich nicht sicher, ob Sie eine Erwerbsminderungsrente bekommen? Ich biete Ihnen eine Erstberatung beim Anwalt für Erwerbsminderung. In dieser Beratung prüfe ich Ihre ärztlichen Unterlagen. Ich schaue mir an, wo Sie gerade stehen. Gemeinsam entwickeln wir einen Plan, wie es für Sie weitergeht.
Die Erwerbsminderungsrente ist Geld von der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie hilft Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr lange arbeiten können. Das Geld sichert Sie
finanziell ab, wenn Sie weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten können.
Rechtsgrundlage: § 43 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
Sie haben einen Anspruch, wenn Sie die sogenannten versicherungstechnischen Voraussetzungen erfüllen und wegen Ihrer Gesundheit für längere Zeit nicht mehr arbeiten können. Genauer gesagt: wenn Sie keine sechs Stunden am Tag mehr arbeiten können. Man unterscheidet zwei Stufen:
Es gibt keine feste Liste von Krankheiten, bei denen Sie automatisch eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Wichtig ist nur, wie stark die Krankheit Ihre Fähigkeit zum Arbeiten einschränkt. Trotzdem gibt es einige Krankheiten, die besonders oft zu einer Erwerbsminderung führen:
1. Psychische Erkrankungen
2. Erkrankungen des Bewegungsapparates
3. Herz-Kreislauf-Erkrankungen
4. Krebserkrankungen
5. Neurologische Erkrankungen
6. Chronische Lungenerkrankungen
7. Stoffwechselerkrankungen
Die Rentenversicherung prüft mit ärztlichen Gutachten, wie viel Sie noch arbeiten können. Sie berücksichtigt dabei alle Ihre gesundheitlichen Probleme – körperliche und psychische. Die Diagnose allein ist nicht entscheidend. Wichtig sind die echten Auswirkungen auf Ihre Fähigkeit zu arbeiten.
Auch mehrere Krankheiten zusammen können zu einer Erwerbsminderung führen. Das gilt auch, wenn eine einzelne Krankheit dafür nicht schlimm genug wäre.
Wir prüfen Ihre Unterlagen im Rahmen einer Erstberatung. Wir bewerten Ihre Chancen auf Erfolg und entwickle mit Ihnen einen persönlichen Plan.
Nein, entscheidend ist nicht eine bestimmte Krankheit für Erwerbsminderung. Entscheidend ist die Auswirkung auf Ihre Erwerbsfähigkeit, nicht die Diagnose selbst.
Die Rentenversicherung berücksichtigt die gesamte Belastung. Auch mehrere leichtere Krankheiten können zusammen zu einer Erwerbsminderung führen.
Ja, meistens prüft die Rentenversicherung zuerst, ob eine Reha Ihre Arbeitsfähigkeit verbessern kann. Das nennt sich „Reha vor Rente“.
Die Bearbeitung des Verfahrens für die EM-Rente dauert unterschiedlich lange, oft mehrere Monate. Eine gute Vorbereitung hilft, das Ganze zu beschleunigen.