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Erwerbsminderung


Bei welchen Krankheiten erhält man Erwerbsminderungsrente?


Ihr Weg zur Rente bei gesundheitlichen Problemen – mit einer Erstberatung beim Anwalt


Anwaltliche Erstberatung: Ihr erster Schritt zur Klarheit: Sie sind sich nicht sicher, ob Sie eine Erwerbsminderungsrente bekommen? Ich biete Ihnen eine Erstberatung beim Anwalt für Erwerbsminderung. In dieser Beratung prüfe ich Ihre ärztlichen Unterlagen. Ich schaue mir an, wo Sie gerade stehen. Gemeinsam entwickeln wir einen Plan, wie es für Sie weitergeht.


Was ist die Erwerbsminderungsrente?


Die Erwerbsminderungsrente ist Geld von der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie hilft Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr lange arbeiten können. Das Geld sichert Sie finanziell ab, wenn Sie weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten können.

Rechtsgrundlage: § 43 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)


Wann besteht Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?


Sie haben einen Anspruch, wenn Sie die sogenannten versicherungstechnischen Voraussetzungen erfüllen und wegen Ihrer Gesundheit für längere Zeit nicht mehr arbeiten können. Genauer gesagt: wenn Sie keine sechs Stunden am Tag mehr arbeiten können. Man unterscheidet zwei Stufen:

  • Volle Erwerbsminderung: Sie können weniger als drei Stunden am Tag arbeiten.
  • Teilweise Erwerbsminderung: Sie können zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten.

Welche Krankheiten führen typischerweise zur Erwerbsminderungsrente?


Es gibt keine feste Liste von Krankheiten, bei denen Sie automatisch eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Wichtig ist nur, wie stark die Krankheit Ihre Fähigkeit zum Arbeiten einschränkt. Trotzdem gibt es einige Krankheiten, die besonders oft zu einer Erwerbsminderung führen:

 

1. Psychische Erkrankungen

  • Depressionen (schwer und chronisch)
  • Angststörungen
  • Schizophrenie
  • Bipolare Störungen
  • Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
  • Burnout-Syndrom
  • Psychische Krankheiten sind heute der häufigste Grund, warum Menschen eine Erwerbsminderungsrente erhalten.

2. Erkrankungen des Bewegungsapparates

  • Chronische Rückenschmerzen (zum Beispiel Bandscheibenvorfälle)
  • Arthrose und Arthritis
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Osteoporose
  • Folgen von Unfällen oder Operationen (zum Beispiel Amputationen)

3. Herz-Kreislauf-Erkrankungen

  • Herzschwäche
  • Koronare Herzkrankheit
  • Nach einem Herzinfarkt oder Schlaganfall

4. Krebserkrankungen

  • Fortgeschrittene Krebserkrankungen oder Krebs, der sich im Körper ausgebreitet hat
  • Langfristige Folgen von Krebstherapien

5. Neurologische Erkrankungen

  • Multiple Sklerose
  • Morbus Parkinson
  • Epilepsie (bei häufigen Anfällen)
  • Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)

6. Chronische Lungenerkrankungen

  • COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung)
  • Asthma bronchiale (schwer)
  • Lungenfibrose

7. Stoffwechselerkrankungen

  • Diabetes mit schweren Folgen (zum Beispiel Amputationen oder Erblindung)
  • Nierenschwäche (wenn Sie zur Dialyse müssen)

Wie stellt die Rentenversicherung die Erwerbsminderung fest?


Die Rentenversicherung prüft mit ärztlichen Gutachten, wie viel Sie noch arbeiten können. Sie berücksichtigt dabei alle Ihre gesundheitlichen Probleme – körperliche und psychische. Die Diagnose allein ist nicht entscheidend. Wichtig sind die echten Auswirkungen auf Ihre Fähigkeit zu arbeiten.


Wichtig!


Auch mehrere Krankheiten zusammen können zu einer Erwerbsminderung führen. Das gilt auch, wenn eine einzelne Krankheit dafür nicht schlimm genug wäre.


Was sollten Sie tun, wenn Sie erkrankt sind und dauerhaft nicht mehr arbeiten können?


  • Sammeln Sie alle medizinischen Unterlagen: Befunde, Arztberichte, Berichte aus dem Krankenhaus und von der Reha sind wichtig.
  • Dokumentieren Sie Ihre Beschwerden: Führen Sie ein Tagebuch über Ihre gesundheitlichen Probleme und deren Auswirkungen auf Ihren Alltag.
  • Stellen Sie den Antrag zur richtigen Zeit. Sowohl eine verspäteter als auch ein verfrühte Antragstellung können mit Nachteilen verbunden sein. Den Antrag können Sie einfach stellen, aber Sie sollten ihn gut vorbereiten.

Nehmen Sie unsere anwaltliche Erstberatung in Anspruch


Wir prüfen Ihre Unterlagen im Rahmen einer Erstberatung. Wir bewerten Ihre Chancen auf Erfolg und entwickle mit Ihnen einen persönlichen Plan.


Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente


Muss ich eine bestimmte Krankheit für Erwerbsminderung haben?

Nein, entscheidend ist nicht eine bestimmte Krankheit für Erwerbsminderung. Entscheidend ist die Auswirkung auf Ihre Erwerbsfähigkeit, nicht die Diagnose selbst.

Was ist, wenn ich mehrere Krankheiten für Erwerbsminderung habe?

Die Rentenversicherung berücksichtigt die gesamte Belastung. Auch mehrere leichtere Krankheiten können zusammen zu einer Erwerbsminderung führen.

Muss ich vor dem Antrag auf EM-Rente eine Reha machen?

Ja, meistens prüft die Rentenversicherung zuerst, ob eine Reha Ihre Arbeitsfähigkeit verbessern kann. Das nennt sich „Reha vor Rente“.

Wie lange dauert das Verfahren für die EM-Rente?

Die Bearbeitung des Verfahrens für die EM-Rente dauert unterschiedlich lange, oft mehrere Monate. Eine gute Vorbereitung hilft, das Ganze zu beschleunigen.