Das Oberlandesgericht Hamburg hat in seinem Beschluss vom 07.04.2025 (Az. 9 U 65/24) die Berufung einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg zurückgewiesen. Im Mittelpunkt des Falls stand eine Soldatin, die aufgrund einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren nicht mehr in der Lage war, wesentliche Tätigkeiten ihres Berufs auszuüben.
Wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn bei Vertragsabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen durch unzureichende Sprachkenntnisse falsch beantwortet werden?