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Witwenrente aus berufsständischer Altersversorgung? Was gilt bei Krebserkrankung und Versorgungseheklauseln zur Frage der Berufsunfähigkeit?
Berufsunfähigkeit · 11.08.2025
Ein Hinterbliebener kann Anspruch auf Witwenrente haben, auch wenn der Ehepartner schwer an Krebs erkrankt ist - sofern der Verstorbene bis zum Tod arbeitete. Entscheidend ist, ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Satzung des Versorgungswerks vorliegt. Das Urteil des VG Göttingen stärkt die Rechte von Hinterbliebenen: Wer trotz Krankheit bis zum Tod arbeitet, sichert seinen Angehörigen die Witwenrente. Versorgungseheklauseln greifen dann nicht.