In den meisten Fällen, in denen ich Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeitsversicherung vertrete, zahlen die Versicherer außergerichtlich, so dass ein Gerichtsprozess nicht notwendig wird.
Dem geht aber folgende Situation voraus. Stellen Sie sich vor, Sie erkranken plötzlich schwer oder erleiden einen Unfall, der Sie dauerhaft daran hindert, Ihren erlernten und zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Gerade in solchen Situationen kommt einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine zentrale Bedeutung zu.
Hier zeigt die Praxis, dass Versicherer die Leistung zumeist zahlen (jedenfalls in den von mir vertretenen Fällen), die Leistung natürlich mitunter (zunächst) auch verweigern oder weitergehende Nachweise verlangen.
Das Versicherungsrecht ist auch hier kompliziert:
Auf diese Fragen soll die nachfolgende Darstellung einleitend eingehen – unter besonderer Berücksichtigung der juristischen Grundlagen, typischer Fallstricke sowie der Abgrenzung zwischen juristischer und wirtschaftlicher Beratung.
Zum vertieften Verständnis verweise ich ferner auf meine Ratgeberseiten Abschluss einer BU-Versicherung, Bedingungen der BU-Versicherung, Anpassung der Berufsunfähigkeitsversicherung und BU und Steuern.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt einen wichtigen rechtlichen Schutz dar, um sich gegen die finanziellen Folgen einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung abzusichern. Allerdings sind dabei viele rechtliche Aspekte zu berücksichtigen – angefangen bei der korrekten Beantwortung der Fragen zur Gesundheit bis hin zur Gestaltung der einzelnen Klauseln im Versicherungsvertrag.
Daher ist es ratsam, die komplexen BU-Versicherungsbedingungen sorgfältig zu studieren. Eine juristische Beratung kann dabei unterstützen, mögliche Fallstricke zu umgehen und im Falle eines Leistungsanspruchs die Forderungen gegenüber dem Versicherer erfolgreich durchzusetzen.
Fragen zur wirtschaftlichen und juristischen Bedeutung einer Berufsunfähigkeitsversicherung können sich überschneiden und sind nicht immer trennscharf voneinander zu trennen.
Zur wirtschaftlichen Bedeutung und Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann Ihnen am besten Ihr Versicherungsmakler oder Versicherungsberater Auskunft geben. Dieser wird Ihnen vermutlich raten, dass aufgrund unzureichenden gesetzlichen Schutzes jeder Erwerbstätige, der auf sein Einkommen angewiesen ist, über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Schutz vor Einkommensverlust im Falle einer dauerhaften gesundheitlichen Einschränkung nachdenken sollte. Diese sollte durch Abschluss einer ausreichend hohen BU-Police mit passenden Bedingungen erfolgen, um den Lebensstandard zu sichern und finanzielle Notlagen zu vermeiden.
Diese Fachleute sind dazu ausgebildet, die individuellen Bedürfnisse ihrer Kunden zu analysieren und die passenden Produkte verschiedener Anbieter zu empfehlen. Ein wesentlicher Vorteil von Versicherungsmaklern und -beratern ist ihre kraft Gesetzes vorgeschriebene Unabhängigkeit vom Versicherer. Sie agieren daher ausschließlich im Interesse des Verbrauchers und können aus einer Vielzahl von Angeboten das passende für die jeweilige Situation auswählen.
Im Gegensatz dazu steht der Versicherungsvertreter, der in der Regel nur Produkte eines bestimmten Versicherers anbietet. Dies bedeutet, dass er an die Vorgaben seines Unternehmens gebunden ist und möglicherweise nicht die besten Lösungen (auch rechtlich) für die Bedürfnisse des Kunden anbieten kann. Der Vertreter hat weniger Flexibilität, wenn es darum geht, Produkte zu vergleichen oder alternative Angebote zu präsentieren, die möglicherweise bessere rechtliche Rahmenbedingungen, Konditionen oder Leistungen bieten.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist danach ein wichtiger Schritt, auch zur rechtlichen Absicherung, insbesondere für Menschen, die auf ihr Einkommen angewiesen sind. Bei plötzlicher Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall könnte eine solche Versicherung entscheidend sein, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten und finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden.
Aus diesem Grund ist es ratsam, sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler oder -berater umfassend und objektiv informieren zu lassen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen. Ein Anwalt kann jedoch als wertvoller Ansprechpartner fungieren, um die rechtlichen Rahmenbedingungen des Vertrages und Ansprüche im Falle einer Berufsunfähigkeit zu klären, damit Sie im Ernstfall nicht im Regen stehen und Ihre Rechte kennen.
Versicherungsvermittler wie Versicherungsmakler und Versicherungsberater weisen gerne auf Statistiken hin, die auf eine relativ geringe Verbreitung von Berufsunfähigkeitsversicherungen hindeuten und dass viele Menschen das Risiko unterschätzen, im Laufe des Arbeitslebens dauerhaft erwerbs- oder berufsunfähig zu werden.
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wird rund jeder vierte Erwerbstätige in Deutschland vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Die häufigsten Ursachen sollen in psychischen Erkrankungen (z. B. Burnout, Depressionen), Erkrankungen des Bewegungsapparates (z. B. Bandscheibenvorfälle) sowie Krebserkrankungen liegen, was auch meiner Beraterpraxis entspricht.
Im privatrechtlichen Versicherungsvertrag unterscheidet sich die „Berufsunfähigkeit“ vom Begriff der Erwerbsunfähigkeit bzw. jetzt Erwerbsminderung genannt in der gesetzlichen Rentenversicherung. Berufsunfähigkeit liegt, verkürzt gesagt, dann vor, wenn der zuletzt konkret ausgeübte Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen voraussichtlich für einen bestimmten Zeitraum (oft mindestens sechs Monate) zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeführt werden kann. Genaue Kriterien ergeben sich regelmäßig aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Abgrenzung zur gesetzlichen Erwerbsminderung
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente setzt voraus, dass Versicherte gar keine oder nur noch eingeschränkte Tätigkeiten (Belastungsgrenzen pro Tag) ausüben können. Demgegenüber knüpft die private BU-Versicherung an den konkret ausgeübten Beruf an. Diese Differenzierung hat der Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich bestätigt (BGH, Urteil vom 12.06.1996 – IV ZR 116/95).
Beispiel: Krankenschwester mit Bandscheibenvorfall
Frau M. (45 Jahre) arbeitete als examinierte Krankenschwester. Nach einem schweren Bandscheibenvorfall war sie dauerhaft nicht mehr fähig, ihren Beruf auszuüben. Da sich aus ihren Versicherungsbedingungen eindeutig ergab, dass eine mehr als 50%ige Einschränkung vorliegen musste und diese erfüllt war, erhielt sie die BU-Leistungen anstandslos ausgezahlt. Die Rentenversicherung verweigerte aber die Leistung, weil die Krankenschwester noch als Bürogehilfin arbeiten könne. Auf einen Berufsschutz konnte sich die Krankenschwester hier nicht berufen.
Hinsichtlich der Einzelheiten zu den unterschiedlichen Begrifflichkeiten verweise ich auf meine Seite zur Berufsunfähigkeit.
Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind einige rechtliche Aspekte zu beachten. Hierzu verweise ich auf meinen gesonderten Artikel zum Abschluss einer BU-Versicherung, folgende Punkte sollten aber bereits hier erwähnt werden:
Während der Laufzeit einer BU-Versicherung ohne Leistungsfall sind für den Versicherten insbesondere Fragen nach der steuerrechtlichen Behandlung von Beiträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Anpassungen des Versicherungsschutzes interessant.
Vor der Abschluss einer solchen Versicherung ist es wichtig, sich über die steuerliche Behandlung von BU-Beiträgen und möglichen Anpassungen des Versicherungsschutzes während der Laufzeit der BU-Versicherung zu informieren.
Die Beiträge zu einer BU-Versicherung können in der Regel als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dies ist insbesondere für Selbstständige und Freiberufler von Bedeutung, da diese Personengruppen oft hohe Beiträge zahlen müssen, um sich gegen Berufsunfähigkeit abzusichern. Die Absetzbarkeit der Beiträge kann die Steuerlast erheblich reduzieren und somit die effektiven Kosten der Versicherung senken. Hinsichtlich der Einzelheiten kann Ihnen Ihr Steuerberater Auskunft geben.
Ein weiterer Aspekt ist die steuerliche Behandlung der Leistungen aus der BU-Versicherung im Leistungsfall. Grundsätzlich sind die Auszahlungen aus der BU-Versicherung, wenn überhaupt nur bedingt zu versteuern, was sie zu einer attraktiven Einkommensquelle im Falle einer Berufsunfähigkeit macht. Diese Regelung führt dazu, dass Versicherte auch in finanziell schwierigen Zeiten häufig keine weiteren Steuerbelastungen fürchten müssen.
Für eine detaillierte und individuelle Beratung empfehle ich, sich an einen Steuerberater oder Versicherungsberater / Versicherungsmakler zu wenden, um alle Möglichkeiten optimal auszuschöpfen und auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmt zu handeln.
Nach guten Verträgen besteht die Möglichkeit, dass bei bestimmten Lebensereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Anpassung des Versicherungsschutzes vorgenommen werden kann.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wesentlicher rechtlicher Baustein, um das finanzielle Risiko einer dauerhaften gesundheitlichen Einschränkung abzusichern. Da jedoch zahlreiche rechtliche Punkte zu beachten sind – von der wahrheitsgemäßen Beantwortung der Gesundheitsfragen bis hin zur Klauselgestaltung –, ist es empfehlenswert, die komplexen Versicherungsbedingungen genau zu prüfen. Juristische Beratung kann helfen, Fallstricke zu vermeiden und im Leistungsfall die Ansprüche gegenüber dem Versicherer durchzusetzen.
Haben Sie Fragen zu den dargestellten Aspekten oder benötigen Sie Unterstützung in einem konkreten Fall? Dann kontaktieren Sie mich gerne unter 040/41910248. Ich stehe Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung in der Durchsetzung von Ansprüchen aus Berufsunfähigkeitsversicherungen zur Seite.
Wie unterscheidet sich die anwaltliche von der wirtschaftlichen Beratung im Hinblick auf die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Diese ist wie folgt zu unterscheiden:
Rechtsanwälte beraten ausschließlich zur rechtlichen Seite. Für alle wirtschaftlichen Fragen ist ein Finanzberater oder Versicherungsmakler und nicht Ihr Anwalt zuständig.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine private Versicherung, die den Versicherungsnehmer finanziell absichert, wenn er seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen – beispielsweise durch Krankheit oder Unfall – dauerhaft nicht mehr ausüben kann.
Sie zahlt in diesem Fall zumeist eine monatliche Rente. Sie ist ein wesentlicher rechtlicher Baustein, um das finanzielle Risiko einer dauerhaften gesundheitlichen Einschränkung abzusichern.
Die Leistungspflicht der BU beginnt in der Regel, wenn der Versicherte mindestens zu 50 % berufsunfähig ist und dies ärztlich nachgewiesen wird. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf voraussichtlich dauerhaft oder für mindestens sechs Monate (je nach Vertragsklausel) nicht mehr ausgeübt werden kann. Wichtig ist aber auch die sogenannte Klausel zur sogenannten fingierten oder fiktiven Berufsunfähigkeit, die diese Prognose nicht verlangt.
Zu den häufigsten Auslösern zählen psychische Erkrankungen (z. B. Depressionen oder Burnout), Erkrankungen des Bewegungsapparates (z. B. Rückenprobleme), Unfälle, Krebs sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Wichtige Aspekte sind die genaue Definition von Berufsunfähigkeit im Vertrag, die Höhe und Laufzeit der BU-Rente, die Gestaltung der Versicherungsbedingungen, sowie die korrekte und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag auf die Versicherung.
Im Leistungsfall müssen Versicherte ärztliche Bescheinigungen beilegen und alle geforderten Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß einreichen. Eine fachkundige Beratung – z. B. durch einen spezialisierten Anwalt – kann bei Problemen mit der Leistungsanerkennung helfen.