Berufsunfähigkeit, Krankheit, Invalidität – Themen, mit denen man sich nicht gern beschäftigt. Tritt jedoch der "Fall der Fälle" ein, ist kompetente und emphatische anwaltliche Hilfe häufig unverzichtbar. Wir beraten und vertreten Sie als Rechtsanwälte im Rechtsbereich Versicherungsrecht, Verwaltungs- und Sozialrecht bei Berufsunfähigkeit, Invalidität oder Krankheit an unseren Kanzleistandorten in Hamburg, Kiel und Hannover sowie bundesweit.
Insbesondere auch im Streitfall mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Ihrem Versorgungsträger vertreten und entlasten wir Sie und unterstützen Sie engagiert bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten finanziellen Ansprüche/ Ihrer Berufsunfähigkeitsrente.
Rechtliche Beratung bedeutet für uns, Ihnen Perspektiven aufzuzeigen und Ihre Zukunft aktiv und verantwortungsvoll mit zu gestalten.
Immer dann, wenn Sie in Bereich Berufsunfähigkeit Ihr Recht wahren möchten und Ihre Leistungsansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der von Ihnen abgeschlossenen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gegen den Versicherer oder gegenüber dem Versorgungswerk wegen Berufsunfähigkeit geltend machen möchten, stehen wir Ihnen als Anwälte rund um das Thema Berufsunfähigkeit engagiert und kompetent zur Seite.
Wir beraten Sie zu Ihren Rechten nach Möglichkeit bereits vor der Beantragung Ihrer Leistung, damit Sie Ihr Recht und Ihre Pflichten kennen und Ihnen keine Fehler unterlaufen. Dies gilt ganz im Besonderen bei Berufsunfähigkeit in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder bei Invalidität in der privaten Unfallversicherung.
Die Erfahrung und unserer Tätigkeit als Rechtsanwälte zeigt aber, dass viele Versicherungsnehmer ihrem Versicherer überhaupt keine aussagekräftigen medizinischen Belege vorlegen. Trotz Berufsunfähigkeit!
Die Betroffenen und Ihre Ärzte wissen diesbezüglich häufig auch nicht, was Ihr Recht ist und worauf es bei Berufsunfähigkeit ankommt. Geschweige denn, haben Sie die individuell abgeschlossenen Bedingungen der Versicherung gelesen oder verstanden oder kennen sich im Versicherungsrecht aus. Jeder Vertrag ist aber anders. Er ist ein Rechtsprodukt und nichts anderes. Das Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung ist aber ein sehr spezieller Rechtsbereich.
Als Ihre Anwälte kennen wir aber Ihren Vertrag. Sie müssen Ihre Berufsunfähigkeit oder Invalidität und Ihr Recht nachweisen! Der Versicherer hat verständlicherweise kein großes Interesse, selbst den Nachweis zu führen. Einfache Atteste und Arztberichte ohne konkrete Bezugnahme auf Ihre konkrete Tätigkeit reichen nicht!
Für die Leistungsprüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es darauf an, dass Sie Ihren Beruf, Ihre Beschwerden und Krankheiten und deren Auswirkungen auf den Beruf überhaupt einmal ausführlich beschreiben, da dies Grundlage für die medizinische Beurteilung durch Ihren Arzt sein muss, ob bei Ihnen Berufsunfähigkeit vorliegt.
Aus unserer Praxis als Rechtsanwälte wissen wir, dass die Vordrucke der Versicherer häufig nicht ausreichen, um Ihr Leiden und dessen Auswirkungen richtig darstellen zu können. Wir helfen Ihnen hier als erfahrene Rechtsanwälte zum Thema Berufsunfähigkeit!
Für Selbstständige ist wichtig zu wissen, dass der Versicherer prüfen darf, ob es dem Selbstständigen nicht zumutbar gelingen kann, eine Umorganisation seines Betriebes. vorzunehmen Umorganisation deutet, dass der Selbstständige sich durch zumutbare Maßnahmen selbst einen Arbeitsbereich schafft, die Berufsunfähigkeit ausschließt, wobei eine Verlegenheitsbeschäftigung nicht ausreicht.
AkTUELL IM BLOG - 08 | 2025
Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn chronische Schmerzen den Dienst unmöglich machen.
Das Oberlandesgericht Hamburg hat in seinem Beschluss vom 07.04.2025 (Az. 9 U 65/24) die Berufung einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg
zurückgewiesen.
Im Mittelpunkt des Falls stand eine Soldatin, die aufgrund einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren nicht mehr in der Lage war, wesentliche
Tätigkeiten ihres Berufs auszuüben...
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Insbesondere in der privaten Unfallversicherung sind zudem strenge Fristen zu beachten. Nach Ablauf dieser Fristen wird nur noch in ganz wenigen Ausnahmefällen gezahlt. Auch in der privaten Unfallversicherung sind die Anforderungen an den medizinischen Nachweis hoch.
Die Erfahrung der Anwaltskanzlei Weßels Rechtsanwälte zeigt aber, dass viele Ärzte gar nicht wissen, was Invalidität im Sinne der Bedingungen (AUB) bedeutet. Hier sind Kenntnisse der Rechtsprechung unabdingbar! Wir kennen diese Rechtsprechung als Rechtsanwälte, die im Bereich des Unfallversicherungsrechts im Schwerpunkt tätig sind.
Auch im Streitfall vertreten wir Sie bundesweit als erfahrene Hamburger Rechtsanwälte selbstverständlich außergerichtlich und gerichtlich. Wir stehen Ihnen als Ihre Anwälte zur Seite!
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